Abwassergebühren
Abwassergebühr Stand 01.01.2024 | |
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Schmutzwassergebühr | 1,61 € je m³ Abwasser |
Niederschlagswassergebühr | 0,60 € je m² versiegelte und angeschlossene Fläche |
Niederschlagswassergebühr
Neuanmeldung und Änderung von versiegelten Flächen
Wenn sich angeschlossene Flächen auf Ihrem Grundstück ändern, durch Entsiegelung von Teilflächen oder Versiegelung neuer Flächen durch Neu-, An- und Umbaumaßnahmen z.B., teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, insofern die Flächenänderung mind. 10 m² beträgt (Flächenänderungen unter 10 m² werden bei der Gebührenermittlung nicht berücksichtigt). Verwenden Sie hierzu bitte den „Erfassungsbogen“.
Bis zu einer Grundstücksgröße von 1.000m² bieten wir Ihnen vor Ort eine persönliche Beratung und Flächenerhebung zum Pauschalpreis von 40 Euro brutto an. Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bitte melden Sie sich hierzu bei uns.
Zur Ermittlung der gebührenrelevanten Fläche werden die versiegelten Teilflächen mit einem Faktor multipliziert, der den Grad der Wasserdurchlässigkeit berücksichtigt (z.B. für Asphalt, Pflasterbeläge usw.). Diese Faktoren sind in der Abwassersatzung § 39 festgelegt und können dort eingesehen werden.
Bögen, Anträge & Meldungen
Erfassungsbogen, Absetzung von Wassermengen & Brauchwasserzähler Zisternen
Abwassersatzung
Abwassersatzungen und Satzungsänderungen ab 2010
- Satzungsänderung Abwassersatzung zum 01.01.2024
- Satzungsänderung Abwassersatzung zum 01.01.2021
- Satzungsänderung Abwassersatzung November 2020
- Satzungsänderung Abwassersatzung zum 01.01.2020
- Satzungsänderung Abwassersatzung zum 01.01.2018
- Satzungsänderung Abwassersatzung zum 01.01.2017
- Abwassersatzung 16.06.2016
- Abwassersatzung 01.01.2012
- Abwassersatzung 01.01.2011
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Abwassersatzung 01.01.2010
- Betriebssatzung der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung 15.12.2017
Abwasserbeseitigung
Abwasser ist das in seinen Eigenschaften durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Schmutzwasser, sowie das in den Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser.
Abwässer, die als schwer abbaubar eingestuft sind, dürfen den kommunalen Kläranlagen nicht unbehandelt zugeleitet werden, sondern müssen am Entstehungsort vorbehandelt oder anderweitig entsorgt werden.
Anschlussgrad / Kanalisation
Rund 99,9 % der Gesamtbevölkerung im Stadtgebiet Aalen sind an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Das Gesamtkanalnetz hat eine Länge von rund 437 Kilometer. Die Sammlung der Abwässer erfolgt zum überwiegenden Teil nach dem Prinzip der „Mischkanalisation“, d. h. Schmutzwasser und Niederschlagswasser von befestigten Flächen werden gemeinsam in einem Kanal gesammelt und abgeleitet. In neu erschlossenen Gebieten erfolgt die Ableitung der verschiedenen Abwässer im „Trennsystem“, d. h. Schmutz- und Regenwasser werden in zwei getrennten Kanalsystemen abgeleitet.