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Die Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ in Aalen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 11. März 2010 allen Städten und Gemeinden auferlegt, zukünftig nur noch die sogenannte „gesplittete Abwassergebühr“ anzuwenden. Die bisherige Berechnung der Abwassergebühr ausschließlich anhand der bezogenen Frischwassermenge ist in Zukunft nicht mehr zulässig. Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat daher in der Sitzung am 08. Juli 2010 beschlossen, die „gesplittete Abwassergebühr“ sofort einzuführen.
Mit einem Schreiben wurden alle Grundstückseigentümer über die Veränderung bei den Abwassergebühren informiert und gleichzeitig an die Rechtsstellung als Schuldner der Gebühren erinnert. Nach der Aalener Abwassersatzung ist der Grundstückseigentümer Schuldner der heutigen Abwasser- und der zukünftigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr.
Zur korrekten Abrechnung der Niederschlagswassergebühr wird die Größe der bebauten Flächen benötigt, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Da die Flächen nicht bekannt sind und auch in keiner Statistik geführt werden, ist eine Erfassung erforderlich. Um keine unnötigen Kosten (die sich letztendlich in höheren Gebühren widerspiegeln) zu produzieren, wird um eine Selbsterfassung gebeten.
Mit einem weiteren Schreiben wird dazu ein Erfassungsbogen zur Ermittlung der versiegelten Flächen versendet. Erfolgt durch den Grundstückseigentümer die Zahlungsabwicklung der Abwassergebühren, wird der Fragebogen dem Grundstückseigentümer zugesandt. Ist die Zahlungsabwicklung auf einen Dritten (Wohnungsverwalter, Mieter, Pächter, etc.) übertragen, wird der Erfassungsbogen zur Selbsterhebung direkt an diesen versendet.
Es besteht die Möglichkeit, den Erfassungsbogen online über die Rubrik „Bearbeitung Erfassungsbogen“ auszufüllen. Um einen Anreiz zu geben, die Daten möglichst übers Internet zu übermitteln, nehmen diejenigen, die ihre Daten online melden, an einer Verlosung teil, bei der es wertvolle Preise zu gewinnen gibt. Sollte kein Internetzugang verfügbar sein, ist eine Eingabe an Erfassungsgeräten im KundenInformationsZentrum (KIZ) und im Stadtwerkehaus möglich. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei gerne. Der ausgefüllte Erfassungsbogen kann selbstverständlich auch per Post oder per Fax zurückgesendet werden.
Eine persönliche Beratung und Flächenerhebung bei Ihnen vor Ort bieten wir zum Pauschalpreis von brutto 40,-- Euro bis zu einer Grundstücksgröße von 1.000 m² an. Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bitte melden Sie sich hierzu im KIZ, im Stadtwerkehaus, per Telefon oder auf der Homepage über die Rubrik „Bearbeitung Erfassungsbogen“.
Am Montag, 13. September 2010, findet um 19.00 Uhr in der Stadthalle Aalen eine kostenlose Informationsveranstaltung zur „gesplitteten Abwassergebühr“ statt.
Wie geht es nach der Erfassung weiter?
Der Gemeinderat der Stadt Aalen wird im Spätherbst 2010 über die erforderlichen Satzungsänderungen und die zukünftige Gebührenhöhe beraten. Hiernach werden die beschlossenen Veränderungen im Mitteilungsblatt der Stadt Aalen (Stadtinfo) öffentlich bekannt gemacht. Den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Einführung finden sie hier und unter der Rubrik „Download“.

